Satzung

SATZUNG

Errichtungsdatum: 28.01.1999

eingearbeitet die Änderung vom 05.05.1999

 

  • § 1 – Name und Geschäftsstelle

    Der Verein führt den Namen „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hohenschönhausen“ und hat seinen Sitz in Berlin-Hohenschönhausen.

    Der Verein beantragt die Anerkennung als eingetragener Verein sowie
    die Gemeinnützigkeit und führt nach der Eintragung in das Vereinsregister
    den Zusatz „e.V.“Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr
Berlin – Hohenschönhausen e.V.
Ferdinand – Schultze – Str. 128
13055 Berlin

 

  • § 2 – Zweck und Ziel des Vereins

Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Die durch Beiträge und Spenden erzielten Einnahmen sind ausschließlich im Sinne der nachfolgend genannten Ziele zu verwenden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein, der ein Zusammenschluss von Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und den Gedanken der Freiwilligen Feuerwehr Unterstützenden ist, verfolgt ausschließlich folgende Ziele:

  1. Unterstützung und Förderung des Brandschutzes und der Brandschutzerziehung in Hohenschönhausen.
  2. Förderung des Gedankens der freiwilligen Hilfe durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Teilnahme an Straßenfesten, Veranstaltungen wie Tage der offenen Türen der Feuerwache Hohenschönhausen und von Sammlungen, um die Freiwillige Feuerwehr Hohenschönhausen, die von der öffentlichen Hand nicht abgedeckt sind. (z.B. Chronikarbeit und Unterstützung der feuerwehrhistorischen Aktivitäten) zu unterstützen.
  3. Unterstützung und Förderung der Belange der Freiwilligen Feuerwehr Hohenschönhausen, soweit sie nicht gesetzlich oder dienstlich geregelt sind.
  4. Förderung und Unterstützung der Arbeit der Jugendfeuerwehr Hohenschönhausen.
  5. Herstellung und Förderung von partnerschaftlichen Beziehungen zu anderen Freiwilligen Feuerwehren.

 

  • § 3 – Mitglieder
  1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Satzung aberkennt und schriftlich seine Bereitschaft erklärt hat.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Dem Antragsteller ist das Ergebnis der Vorstandsentscheidung über die Aufnahme oder Nichtaufnahme schriftlich mitzuteilen.
  4. Ein Austritt kann durch schriftliche Erklärung ohne Kündigungsfrist erfolgen.
    Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn ein Mitglied einen Beitragsrückstand von zwölf Monaten hat.
  5. Die Mitgliedschaft endet automatisch beim Tod des Mitglieds.
  6. Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, ein Mitglied mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen auszuschließen.
  7. Das Mitglied hat das Recht des Einspruchs. Darüber entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

 

  • § 4 – Beiträge
  1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge.
  2. Die Mitgliedsbeiträge werden in einer gesonderten Geschäftsordnung auf Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt.
  3. Die Mietgliedbeiträge müssen nach aktiven und passiven (fördernden) Mitgliedern gestaffelt sein.

 

  • § 5 – Vorstand
  1. Der Vorstand besteht aus seinem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Kassierer und einem Schriftführer.
  2. Der Vorstand kann nach Bedarf und auf Beschluss der Mitgliederversammlung um bis zu zwei Beisitzern erweitert werden.
  3. Je zwei Vorstandmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  4. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
  5. Der Vorstand ist für zwei Jahre gewählt.
  6. Der Vorsitzende darf nicht Mitglied der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Berlin – Hohenschönhausen sein.
  7. Die Freiwillige Feuerwehr hat das Recht, einen Kandidaten für die übrigen Vorstandsmitglieder (außer Vorsitzender) des Fördervereins vorzuschlagen.

 

  • § 6 – Mitgliederversammlung
  1.  Eine Mitgliederversammlung ist nur dann beschlussfähig , wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  2. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
  3. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden.
  4. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss schriftlich mindestens 14 Tage vor dem Termin erfolgen.
  5. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das vom Schriftführer und dem Sitzungsleiter unterschrieben wird.

 

  • § 7 – Auflösung des Vereins
  1. Der Förderverein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder aufgelöst werden.
  2. Eventuell vorhandene Vermögenswerte fallen bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke an den Förderverein Feuerwehrmuseums Berlin e.V.
  3. Der Förderverein Feuerwehrmuseum Berlin e.V. hat das eventuell vorhandene Vermögen unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.